Freiberufliche Tätigkeit als Werbefotograf
Ein Freiberufler genießt viele Annehmlichkeiten. Er ist ungebunden, kann selbstständig arbeiten und so seiner Kreativität freien Lauf lassen.
Aber gilt die Arbeit als Werbefotograf auch als freiberuflich?
Ein Freiberufler genießt viele Annehmlichkeiten. Er ist ungebunden, kann selbstständig arbeiten und so seiner Kreativität freien Lauf lassen.
Aber gilt die Arbeit als Werbefotograf auch als freiberuflich?
Da Werbefotografen eine Dienstleistung anbieten und damit Gewinne erzielen wollen, gilt ihre Tätigkeit als Gewerbe. Somit unterliegt der Werbefotograf der Gewerbesteuerpflicht und kann diesen Beruf nicht freiberuflich ausüben. Jedoch gibt es bei den Werbefotografen eine Besonderheit: Sie gelten zwar als Gewerbetreibende aber gleichzeitig auch als Künstler. So müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden und die Gewerbesteuer zahlen, aber müssen auch gleichzeitig wie die freiberuflichen Fotografen in der Künstlersozialkasse pflichtversichert werden.
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