Voraussetzungen für eine Ausbildungsverkürzung
Eine Ausbildungsverkürzung ist auf rechtlicher Grundlage des Berufsbildungsgesetztes möglich. Demnach kann eine Kürzung der Ausbildungsdauer stattfinden, wenn das vorgegebene Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:
Wurde eine Berufsschule besucht, eine Ausbildung angefangen bzw. absolviert oder in einer anderen Form bereits Berufserfahrung gesammelt, kann dies zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit beitragen.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist auch auf Grundlage vorangegangen Schulabschlüsse möglich. Die mittlere- oder Fachhochschulreife lässt eine Verkürzung bis zu 6 Monaten zu. Bei der Fachhochschulreife oder dem Abitur sind sogar bis zu 12 Monate möglich.
Eine Ausbildungsverkürzung aufgrund einer Teilzeitberufsausbildung ist genehmigt,
wenn ein entsprechend berechtigtes Interesse besteht. Laut Gesetzt kann dies z.B. die Betreuung eines Kindes oder eines Angehörigen sein. Die Mindestausbildungszeit von 25 Stunden pro Woche sollte jedoch nicht unterschritten werden.
- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Dieser Art der Verkürzung ist erst ab Mitte der Ausbildungszeit möglich. Bei überdurchschnittlicher Leitung kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Mit dem Bestehen der Prüfung endet auch die Ausbildung.
Auch eine Kombination verschiedener Gründe für eine Ausbildungskürzung ist möglich. Allerdings gibt es Mindestausbildungszeiten, welche nicht unterschritten werden dürfen:
- Normale Ausbildungszeit von 3,5 Jahren: 2 Jahre
- Normale Ausbildungszeit von 3 Jahren: 1,5 Jahre
- Normale Ausbildungszeit von 2 Jahren: 1 Jahr
Eine gute Ausbildung ist auch uns von Studio Esau wichtig. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeitern zusätzlich verschiedene Fort- und Weiterbildungen an, damit sich unsere Arbeit stetig weiterentwickelt und wir das Beste für unsere Kunden geben können.