Nebenkosten im Kostenvoranschlag
1Fotograf zeigt Ihnen, welche Nebenkosten Sie in einem KV vermerken können
Unsere Empfehlung ist, dass Sie sämtliche Kosten, die bei der Durchführung Ihres Jobs anfallen werden, auch im Kostenvoranschlag aufführen sollten. Dies klingt einfach, doch für viele Fotografen ist es tatsächlich ein schwieriger Punkt. Denn einerseits möchten Fotografen die Kalkulationen möglichst niedrig halten und andererseits ist eine Fehlkalkulation auch ziemlich ungünstig. So passiert ist schnell, dass einige Punkte komplett vergessen werden oder oft viel zu gering berechnet werden.
Je nach Auftraggeber müssen einzelne Nebenkosten-Posten vom Shooting bei der Abrechnung mit Belegen bewiesen werden, wohingegen einige Punkte pauschal abgerechnet werden.
Punkte, die freiberufliche Fotografen für die Berechnung der NK eines Shootings, kalkulieren sollten:
- Anfallende Reise- und Übernachtungskosten.
- Vergütung Fotoassistent und Digital Operator.
- Spesen.
- Kosten für Organisation, Casting, Locationcheck etc.
- Fahrtkosten, evtl. Kosten für einen Mietwagen.
- Kosten für die Ausleihung von Equipment.
- Telefon-, Büro- und Datenpauschale.
- Daten- und Produktionsversicherung.
- Unvorhergesehenes!
Punkte, die Sie für eine Fotoproduktion im KV kalkulieren sollten:
- Anfallende Gebühren für eine Produktionsfirma.
- Reise- und Übernachtungskosten für das Team.
- Catering.
- Styling und Requisite.
- Hairstyling und Make-up.
- Fahrtkosten, Mietwagen, Parkgebühren.
- Agenturgebühren.
- Kuriere.
Kostenvoranschlag für ein Fotoshooting: Versicherung und Unvorhergesehenes
Besonders die Punkte Produktions- und Datenversicherung sowie das Unvorhergesehene sollten in einem Kostenvoranschlag nicht fehlen. Dies betrifft vor allem größere Fotoshootings für große Auftraggeber. Es kann trotz aller Vorsicht immer mal wieder passieren, dass die Festplatte baufällig wird oder die Backupplatten nicht vollständig sind. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Also vergessen Sie die Datenversicherung im KV bitte nicht!
Schlechtes Wetter, was nun?
Als hoch professioneller Fotograf dürfen Sie Schlechtwettertage nicht ignorieren und sollten diese im Kostenvoranschlag auf jeden Fall berücksichtigen. In der Regel sind folgende Absprachen üblich:
- Honorar des Fotografen bei schlechtem Wetter: 50 Prozent des Tagesverdienstes.
- NK an Schlechtwettertagen: 100 Prozent.
- Zusätzlich sollten Sie im KV mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren, ab wann Tage als Schlechtwettertage gelten.
Kostenverschiebung im Budget
1Fotograf empfiehlt Fotografen ebenso eine Vereinbarung im KV, die die Kostenverschiebung im Rahmen der Kalkulation legitimiert. Dies könnte beispielsweise ein Hinweis sein, dass sich einzelne NK-Posten um 15 Prozent erhöhen können, ohne dass eine zusätzliche Kalkulation stattfindet. Der Vorteil ist für Fotograf und Auftraggeber die absolute Planungssicherheit und der reduzierte Stressfaktor bei der Bildproduktion.
Honorarübernahme bei Absage des Shootings nach einer Zusage
Als Profifotograf sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Auftraggeber besprechen, was bei einer spontanen Absage des Fotoshootings passiert. In der Regel erhält der Fotograf 50 Prozent des vereinbarten Honorars bei einer Absage bis 24 Stunden vor dem Shooting und 100 Prozent innerhalb eines Tages. In diesem Zusammenhang sollten Sie zusätzlich vereinbaren, dass der Auftraggeber sämtliche Nebenkosten der Bildproduktion zahlen muss.