Einräumung Nutzungsrechte
Alles über die Einräumung der Nutzungsrechte bei Ihrem Auftraggeber
Die Berechnung der Nutzungsrechte ist in professionellen Bildagenturen im Rahmen der Vereinbarung der Vergütungshöhe ein sehr wichtiger Punkt. In vielen Bereichen der heutigen Fotografie spielt die Berechnung der Nutzungsrechte allerdings keine so große Rolle mehr. Denn mit der Vergütung sind meist schon alle Anforderungen beglichen. Doch gerade viele fotografischen Journalisten leiden darunter, sodass sich heute viele Fotografenverbände für genau diese Gruppe der Fotografen einsetzen. Auch wenn Ihr Auftraggeber die Zahlung von Nutzungsrechten sofort ablehnt, empfehlen wir Ihnen von 1Fotograf dennoch, ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Auch sollten Sie versuchen, die Nutzungsdauer sowie den Nutzungsumfang der Grafiken inhaltlich, räumlich und zeitlich einzugrenzen. So können Sie als Profifotograf das Foto selbst noch einmal verwerten. Gelingt es Ihnen, die Nutzungsrechte bei Ihrem Auftraggeber einzuräumen, stehen Ihnen unterschiedliche Hilfen zur Verfügung, mit welchen Sie eine realistische Höhe im KV angeben können.
Weitere wertvolle Informationen über die Einräumung der Nutzungsrechte
#Tipp1
Schauen Sie sich an, wie andere zurzeit die Nutzungsrechte kalkulieren: Viele Agenturen bieten professionelle Berechnungstools, die Ihnen einen groben Überblick verschaffen, bei welchen Nutzungen wie viele Prozente üblich sind.
#Tipp2
Der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. (BFF) stellt ein sehr hilfreiches Nachschlagewerk für werbliche Fotografen dar. Hier können Sie nach der Methode des BFFs die Nutzungsrechte leicht berechnen.
#Tipp3
Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) veröffentlicht jährlich ein umfassendes Handbuch. Hier können Sie erfahren, wie hoch die Lizenzgebühren für die Bildernutzung im Intranet, als Puzzle, in Videoguides oder auf Wandtapeten sind. Besonders hilfreich ist dieses Handbuch für alle Bildagenturen und freiberufliche Werbefotografen.
Grundsätzlich ist die Berechnung der Nutzungsrechte für einen freiberuflichen Fotografen eher selten. Wenn Sie als Fotograf die Berechnung bei Ihrem Auftraggeber dennoch durchsetzen können, ist ein Kompromiss beider Parteien über die realistische Höhe üblich. Dieser Kompromiss berücksichtigt dann das Budget, die Größe des Auftraggebers sowie das Honorar des Fotografen.
So können Sie die Nutzungsrechte berechnen – ein Beispiel
Diese Nutzungsrechte dürfen Sie als Fotograf berechnen:
- einfache Bildnutzung, begrenzte Nutzungsdauer (ein Jahr), regionales Medium und eine kleine Auflage (Hälfte des Honorars, die zur Bilderstellung berechnet wird)
- einfache Bildnutzung, begrenzte Nutzungsdauer (ein Jahr), deutschlandweit und eine große Auflage (gesamtes Honorar, das zur Bilderstellung berechnet wird)
- ausschließliche Bildnutzung, unbegrenzte zeitlich, inhaltliche und räumliche Nutzung (gesamtes bis dreifaches Honorar)
Diese drei Punkte sind für Sie als freiberuflicher Werbefotograf als grobe Anhaltspunkte zu verstehen.